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Rechtsgebiet · Verkehrsunfall

Schadenersatz und Schmerzengeld, rasch und konsequent durchgesetzt. Ich übernehme die Abwicklung mit Versicherungen und Gegenseite, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Rechtsanwalt stehend am Schreibtisch in der Kanzlei in Innsbruck, Schwarz-Weiß-Aufnahme

01 · Überblick

Nach dem Unfall beginnt die Klärung

Ein Verkehrsunfall ist oft ein Schock. Er stellt Betroffene vor große Herausforderungen, sei es durch Sachschaden am Fahrzeug oder, im schlimmeren Fall, durch körperliche Verletzungen. Unmittelbar nach einem Autounfall beginnt die Klärung der Schuldfrage und die Auseinandersetzung mit Versicherungen, und das oft zu einem Zeitpunkt, an dem Sie ganz andere Sorgen haben.

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Innsbruck ist es mein Ziel, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld rasch und konsequent durchzusetzen. Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, und nehme Ihnen die Korrespondenz mit Versicherungen und Gegenseite ab.

02 · Leistungen

Meine Unterstützung nach einem Verkehrsunfall in Tirol

  • Geltendmachung von Schadenersatz: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten
  • Durchsetzung von Schmerzengeld und Heilbehandlungskosten bei Personenschaden
  • Abwicklung von Ansprüchen auf Verdienstentgang und Haushaltsführungsschaden
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen der Gegenseite
  • Kommunikation und Verhandlung mit Haftpflichtversicherungen
  • Vertretung vor Gericht bei strittigen Zivilverfahren

03 · Ansprüche

Welche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall bestehen können

  • 01Sachschaden

    Ersetzt werden können insbesondere die Kosten der Reparatur und eine verbleibende Wertminderung des Fahrzeugs.

  • 02Personenschaden

    Wurden Sie verletzt, stehen Ihnen neben dem Ersatz der Heilbehandlungskosten auch Schmerzengeld zu. Können Sie vorübergehend nicht arbeiten oder Ihren Haushalt nicht selbst führen, kommen Verdienstentgang und Haushaltsführungsschaden hinzu.

  • 03Versicherungen

    Ansprüche richten sich in der Regel auch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ich führe die Verhandlungen für Sie und prüfe, ob ein Angebot der Versicherung Ihren Schaden tatsächlich abdeckt.

04 · Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie melden sich telefonisch oder schriftlich, gerne auch schon kurz nach dem Unfall.

  2. 02

    Unterlagen sichten

    Unfallbericht, Fotos, Zeugendaten, ärztliche Befunde und Rechnungen: Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick.

  3. 03

    Ansprüche berechnen

    Ich ermittle, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und bespreche Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

  4. 04

    Verhandlung mit der Versicherung

    Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend und verhandle für Sie.

  5. 05

    Vertretung vor Gericht

    Bleibt die Versicherung hinter berechtigten Forderungen zurück, vertrete ich Sie im Zivilverfahren.

05 · Kosten

Transparente Kosten

Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den Kosten.

Wir vereinbaren die Abrechnung vorab, etwa nach Stundensatz oder, vor allem in Zivilverfahren, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Gerne frage ich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob sie die Kosten deckt. Mehr dazu auf der Seite Kanzlei.

06 · Bewertungen

Das sagen Mandantinnen und Mandanten

Hervorragend bewertet bei 80 Google-Bewertungen

Stand 30.09.2026

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  • Verkehrsrecht

    Top Anwalt im Verkehrsrecht. Kompetente Vertretung und bestmögliches Ergebnis. Sehr empfehlenswert

    Google-Bewertung,

07 · Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Verkehrsunfall

Sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzten die Rettung. Gibt es Verletzte, muss die Polizei verständigt werden. Bei einem reinen Sachschaden ist die Polizei zu verständigen, wenn Sie mit dem Unfallgegner nicht Namen und Anschrift austauschen können. Halten Sie Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten der Beteiligten sowie von Zeuginnen und Zeugen fest, fotografieren Sie Unfallstelle und Schäden und lassen Sie sich auch bei scheinbar leichten Beschwerden ärztlich untersuchen.

Bei einem unverschuldeten Unfall können die Kosten der anwaltlichen Vertretung, soweit sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig und zweckmäßig sind, häufig als Teil des Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangt werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, hat die unterlegene Seite grundsätzlich die Kosten der Gegenseite zu ersetzen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, frage ich dort für Sie an. Wie das in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vorab.

Das Schmerzengeld nach § 1325 ABGB soll die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen ausgleichen. Es richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung und der Beeinträchtigung. In der Praxis wird die Dauer der Schmerzen häufig von medizinischen Sachverständigen in leichte, mittlere und starke Schmerzen eingeteilt, woran sich die Gerichte bei der Bemessung orientieren. Einen festen Tarif gibt es nicht, die Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.

Können Sie nach einem Unfall Ihre Arbeiten im Haushalt, etwa Kochen, Putzen oder Einkaufen, vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst erledigen, entsteht ein Haushaltsführungsschaden. Ersatzfähig sind die Kosten einer Ersatzkraft. Nach der Rechtsprechung gilt das grundsätzlich auch dann, wenn Angehörige unentgeltlich einspringen. Dieser Anspruch wird in der Praxis oft übersehen.

Nein. Ein Angebot der Versicherung ist ein Vorschlag, keine Entscheidung. Lassen Sie es prüfen, bevor Sie zustimmen, insbesondere wenn Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben sollen. Damit verzichten Sie unter Umständen auf alle weiteren Ansprüche, auch auf solche aus Spätfolgen, die heute noch nicht absehbar sind.

Ersetzt werden grundsätzlich die notwendigen Reparaturkosten. Lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht, wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ersetzt. Hinzu kommen können eine Wertminderung, Abschleppkosten, Kosten eines Sachverständigengutachtens und die Kosten eines Mietwagens für die notwendige Dauer. Was im Einzelfall ersetzt wird, hängt auch davon ab, wen am Unfall welches Verschulden trifft.

Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen (§ 1489 ABGB). Warten Sie daher nicht zu lange und lassen Sie Ihre Ansprüche früh prüfen.

Kontakt aufnehmen.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung! Melden Sie sich nach einem Unfall möglichst früh, damit wichtige Beweise gesichert werden können.