Rechtsgebiet · Wintersportunfall
Ihr Recht nach einem Skiunfall. Ich kläre die Haftungsfrage und setze Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld durch, in Tirol und österreichweit.

01 · Überblick
Wenn auf der Piste etwas passiert
Tirols Berge sind ein Paradies für Skifahrer, Snowboarder, Tourengeher und Rodler. Auf vollen Pisten kommt es aber immer wieder zu einem Skiunfall oder Wintersportunfall, und solche Unfälle werfen oft komplexe rechtliche Fragen auf.
Wer trägt die Schuld am Unfall? Wurden die anerkannten FIS-Regeln verletzt? Und wer haftet für die oft hohen Kosten nach einem Unfall, etwa Bergekosten, Behandlungskosten oder Verdienstentgang?
Als Rechtsanwalt in Innsbruck mit Erfahrung im Schadenersatzrecht und im Wintersport unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
02 · Erste Schritte
Was nach einem Skiunfall wichtig ist
Bei einem Wintersportunfall ist schnelles Handeln zur Beweissicherung entscheidend. Was Sie in den ersten Stunden festhalten, kann später über Ihre Ansprüche entscheiden.
- Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und bei Verletzungen die Pistenrettung verständigen
- Namen und Kontaktdaten des Unfallgegners und von Zeuginnen und Zeugen notieren
- Fotos von Unfallstelle, Pistenverhältnissen, Sicht und Ausrüstung machen
- Bei Verletzungen die Polizei verständigen, damit der Unfall aufgenommen wird
- Arztberichte, Rechnungen und Belege für Bergung und Behandlung aufbewahren
03 · Haftung
Haftung auf der Piste und die FIS-Regeln
Kommt es zu einem Zusammenstoß, stellt sich zuerst die Frage, wer den Unfall verschuldet hat. Die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands, die FIS-Regeln, sind zwar kein Gesetz. Die Gerichte ziehen sie aber als Maßstab für sorgfältiges Verhalten auf der Piste heran. Dazu gehört etwa, dass man Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können und den Verhältnissen anpasst und dass der von hinten Kommende auf die vor ihm Fahrenden Rücksicht nehmen muss.
Neben anderen Wintersportlern kann unter Umständen auch der Pisten- oder Liftbetreiber haften, etwa wenn eine atypische Gefahr nicht gesichert oder gekennzeichnet war. Ich prüfe für Sie, wer in Ihrem Fall verantwortlich ist.
04 · Leistungen
Meine Leistungen bei Wintersportunfällen in Tirol und ganz Österreich
- Klärung der Haftungsfrage nach Pistenunfällen
- Geltendmachung von Schmerzengeld für Verletzungen
- Geltendmachung von Verdienstentgang
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz von Bergekosten und Heilbehandlungskosten
- Ersatz für beschädigte Ausrüstung wie Ski, Snowboard oder Helm
- Prüfung der Haftung von Seilbahnbetreibern und Liftgesellschaften
- Vertretung in Zivilverfahren oder Strafverfahren nach einem Skiunfall
05 · Urlaubsgäste
Skiunfall im Urlaub in Tirol
Viele Wintersportunfälle in Tirol betreffen Gäste, die nach dem Urlaub wieder nach Hause fahren. Das ist kein Hindernis: Unterlagen lassen sich digital austauschen, und Besprechungen führen wir gerne per Video- oder Telefonkonferenz. So vertrete ich Ihre Interessen vor Ort in Tirol, auch wenn Sie selbst nicht mehr hier sind.
06 · Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 01
Erstkontakt
Sie melden sich telefonisch oder schriftlich, am besten bald nach dem Unfall.
- 02
Beweise sichern
Wir sammeln Zeugenaussagen, Fotos, Polizeiprotokoll und medizinische Unterlagen.
- 03
Haftung und Ansprüche prüfen
Ich kläre, wer haftet und welche Ansprüche Ihnen zustehen, und bespreche Vorgehen und Kosten mit Ihnen.
- 04
Verhandlung
Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend.
- 05
Vertretung vor Gericht
Kommt keine Einigung zustande, vertrete ich Sie im Zivilverfahren und bei Bedarf auch im Strafverfahren.
07 · Kosten
Transparente Kosten
Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den Kosten.
Wir vereinbaren die Abrechnung vorab, etwa nach Stundensatz oder, vor allem in Zivilverfahren, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, frage ich gerne für Sie an, ob sie die Kosten deckt. Mehr dazu auf der Seite Kanzlei.
08 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Skiunfall
09 · Rechtsgebiete
Weitere Rechtsgebiete
Kontakt aufnehmen.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung! Melden Sie sich möglichst bald nach dem Unfall, auch wenn Sie nicht mehr in Tirol sind.