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Rechtsgebiet · Wintersportunfall

Ihr Recht nach einem Skiunfall. Ich kläre die Haftungsfrage und setze Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld durch, in Tirol und österreichweit.

Rechtsanwalt mit einer Akte im Büro der Kanzlei in Innsbruck, Schwarz-Weiß-Aufnahme

01 · Überblick

Wenn auf der Piste etwas passiert

Tirols Berge sind ein Paradies für Skifahrer, Snowboarder, Tourengeher und Rodler. Auf vollen Pisten kommt es aber immer wieder zu einem Skiunfall oder Wintersportunfall, und solche Unfälle werfen oft komplexe rechtliche Fragen auf.

Wer trägt die Schuld am Unfall? Wurden die anerkannten FIS-Regeln verletzt? Und wer haftet für die oft hohen Kosten nach einem Unfall, etwa Bergekosten, Behandlungskosten oder Verdienstentgang?

Als Rechtsanwalt in Innsbruck mit Erfahrung im Schadenersatzrecht und im Wintersport unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

02 · Erste Schritte

Was nach einem Skiunfall wichtig ist

Bei einem Wintersportunfall ist schnelles Handeln zur Beweissicherung entscheidend. Was Sie in den ersten Stunden festhalten, kann später über Ihre Ansprüche entscheiden.

  • Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und bei Verletzungen die Pistenrettung verständigen
  • Namen und Kontaktdaten des Unfallgegners und von Zeuginnen und Zeugen notieren
  • Fotos von Unfallstelle, Pistenverhältnissen, Sicht und Ausrüstung machen
  • Bei Verletzungen die Polizei verständigen, damit der Unfall aufgenommen wird
  • Arztberichte, Rechnungen und Belege für Bergung und Behandlung aufbewahren

03 · Haftung

Haftung auf der Piste und die FIS-Regeln

Kommt es zu einem Zusammenstoß, stellt sich zuerst die Frage, wer den Unfall verschuldet hat. Die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands, die FIS-Regeln, sind zwar kein Gesetz. Die Gerichte ziehen sie aber als Maßstab für sorgfältiges Verhalten auf der Piste heran. Dazu gehört etwa, dass man Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können und den Verhältnissen anpasst und dass der von hinten Kommende auf die vor ihm Fahrenden Rücksicht nehmen muss.

Neben anderen Wintersportlern kann unter Umständen auch der Pisten- oder Liftbetreiber haften, etwa wenn eine atypische Gefahr nicht gesichert oder gekennzeichnet war. Ich prüfe für Sie, wer in Ihrem Fall verantwortlich ist.

04 · Leistungen

Meine Leistungen bei Wintersportunfällen in Tirol und ganz Österreich

  • Klärung der Haftungsfrage nach Pistenunfällen
  • Geltendmachung von Schmerzengeld für Verletzungen
  • Geltendmachung von Verdienstentgang
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz von Bergekosten und Heilbehandlungskosten
  • Ersatz für beschädigte Ausrüstung wie Ski, Snowboard oder Helm
  • Prüfung der Haftung von Seilbahnbetreibern und Liftgesellschaften
  • Vertretung in Zivilverfahren oder Strafverfahren nach einem Skiunfall

05 · Urlaubsgäste

Skiunfall im Urlaub in Tirol

Viele Wintersportunfälle in Tirol betreffen Gäste, die nach dem Urlaub wieder nach Hause fahren. Das ist kein Hindernis: Unterlagen lassen sich digital austauschen, und Besprechungen führen wir gerne per Video- oder Telefonkonferenz. So vertrete ich Ihre Interessen vor Ort in Tirol, auch wenn Sie selbst nicht mehr hier sind.

06 · Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie melden sich telefonisch oder schriftlich, am besten bald nach dem Unfall.

  2. 02

    Beweise sichern

    Wir sammeln Zeugenaussagen, Fotos, Polizeiprotokoll und medizinische Unterlagen.

  3. 03

    Haftung und Ansprüche prüfen

    Ich kläre, wer haftet und welche Ansprüche Ihnen zustehen, und bespreche Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

  4. 04

    Verhandlung

    Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend.

  5. 05

    Vertretung vor Gericht

    Kommt keine Einigung zustande, vertrete ich Sie im Zivilverfahren und bei Bedarf auch im Strafverfahren.

07 · Kosten

Transparente Kosten

Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den Kosten.

Wir vereinbaren die Abrechnung vorab, etwa nach Stundensatz oder, vor allem in Zivilverfahren, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, frage ich gerne für Sie an, ob sie die Kosten deckt. Mehr dazu auf der Seite Kanzlei.

08 · Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Skiunfall

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie bei Verletzungen die Pistenrettung. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten des Unfallgegners und von Zeuginnen und Zeugen und machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Pistenverhältnissen. Bei Verletzungen sollte die Polizei den Unfall aufnehmen. Diese Beweise sind später oft entscheidend, denn nach einem Skiunfall steht häufig Aussage gegen Aussage.

Es haftet grundsätzlich, wer den Unfall schuldhaft verursacht hat. Ob jemand sorgfaltswidrig gehandelt hat, beurteilen die Gerichte in Österreich regelmäßig anhand der FIS-Regeln. Sie sind kein Gesetz, gelten aber als Maßstab für das richtige Verhalten auf der Piste. So muss etwa der von hinten kommende Skifahrer seine Spur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet. Trifft beide Seiten ein Verschulden, kann der Ersatz entsprechend gekürzt werden.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wer eine Piste betreibt und dafür Liftkarten verkauft, muss die Piste im zumutbaren Rahmen sichern. Das betrifft vor allem atypische Gefahren, also Hindernisse, mit denen ein Skifahrer nicht rechnen muss und die er nicht rechtzeitig erkennen kann. Gegen jedes Risiko muss der Betreiber aber nicht absichern. Ob eine Haftung besteht, hängt stark vom Einzelfall ab.

Je nach Fall kommen insbesondere Schmerzengeld, Heilbehandlungskosten, Bergekosten, etwa für einen Hubschraubereinsatz, Verdienstentgang, Ersatz für beschädigte Ausrüstung wie Ski, Snowboard oder Helm sowie Fahrt- und Pflegekosten in Betracht. Können Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen, kann auch ein Haushaltsführungsschaden bestehen.

Schadenersatzansprüche verjähren in Österreich grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen (§ 1489 ABGB). Da Beweise mit der Zeit schwerer zu sichern sind, sollten Sie aber deutlich früher handeln.

Ja. Ich vertrete Sie in Tirol und österreichweit, auch wenn Sie nach dem Urlaub wieder zu Hause sind. Besprechungen sind per Video oder Telefon möglich.

Wird bei einem Skiunfall jemand verletzt, kann die Polizei ermitteln, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Als verletzte Person können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte oder Privatbeteiligter anschließen und dort Ihre Ansprüche geltend machen. Werden Sie selbst beschuldigt, sollten Sie vor einer Aussage anwaltlichen Rat einholen. Ich vertrete Sie in beiden Rollen.

Kontakt aufnehmen.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung! Melden Sie sich möglichst bald nach dem Unfall, auch wenn Sie nicht mehr in Tirol sind.